Sicherheit
Sicherheit
Investmentfonds sind rechtlich Sondervermögen und als solches insolvenzgeschützt. Die Vermögensgegenstände des Fonds werden getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft verwahrt. Bei Insolvenz der Fondsgesellschaft fallen die Vermögenswerte daher nicht in die Insolvenzmasse.
Vergleichbar ist das mit dem Besitz einer Immobilie: Die Immobilie als Sachwert kann nicht insolvent werden. Geht der Hausverwalter pleite, bleibt der Wert der Immobilie erhalten – mittelfristig sollte man sich nur nach einem neuen Verwalter umsehen, damit sich jemand um den Werterhalt kümmert. Die Fondsgesellschaft ist nichts weiter als ein derartiger Verwalter – sie hat selber nicht einmal Zugriff auf das Vermögen, das sie verwaltet.
Das stellt einen wichtigen und fundamentalen Unterschied zu geschlossenen Fonds („grauer Kapitalmarkt“) dar, die keinen Insolvenzschutz bieten! Aus diesem Grunde warnen wir ausdrücklich vor dieser Anlageform und garantieren Ihnen, dass Sie bei msi ausschließlich offene Fonds des geregelten Kapitalmarktes erhalten. Alle Fonds, die wir vermitteln, werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.